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Stand Oktober 2007
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen)
zwischen der Tier- und Haussitteragentur Herrchen und dem Auftraggeber. Die Auftragser-
teilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Fernmündliche Nebenabsprachen bedürfen
der Schriftform. Sollten Teile/Punkte dieser Bedingungen ungültig werden, bleiben die übrigen
Teile/Punkte unberührt. Änderungen behalten wir uns vor.
Die Tier- und Haussitteragentur Herrchen ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem
Wissen und Können zu erledigen und wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis
gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Kundendaten werden streng vertraulich be
handelt. Ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, denen gegenüber die Tier- und
Haussitteragentur Herrchen zur Auskunft verpflichtet ist.
 
1.2 Die Tier- und Haussitteragentur Herrchen ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der
Tierhalter den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Bekanntgabe der Änderungen oder Ergänzungen, so werden die geänderten oder ergänzenden Be-
dingungen wirksam. Widerspricht der Tierhalter fristgemäß, so ist die Tiersitterin berechtigt,
den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbe-
dingungen in Kraft treten sollen.
 
2. Vertragsangebot und Anfragen
2.1 Bei Fragen zu unseren Serviceleistungen können Sie uns per Telefon, Fax oder Email erreichen.
Nennen Sie uns bitte dazu Ihr genaues Anliegen oder füllen das zutreffende Formular aus und
senden es an uns. Die Tier- und Haussitteragentur Herrchen erstellt Ihnen aufgrund Ihrer Anfrage
einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zu dem gewünschten Tier- oder Haussitting, was durch
den Kunden bestätigt werden muss. Mit der Annahme des Kostenvoranschlages bietet der Teilnehmer
der Tier- und Haussitteragentur Herrchen den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Ist das
Angebot bestätigt, wird die Tier- und Haussitteragentur Herrchen einen Termin mit einer in Frage
kommenden Pflegefamilie oder Person zu einem Ersttreffen vereinbaren. Sind sich Pflegefamilie/
Betreuer und Auftrageber einig wird ein Betreuungsvertrag zwischen den beiden Parteien geschlossen.
Bei Ablehnung des Vorschlages von einer der beiden Parteien wird die Tier- und Haussitteragentur
eine andere Betreuung vorschlagen. Bis zu drei Vorschläge sind kostenlos. Danach kostet jeder weitere
Vorschlag 10,- Euro
 
2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen)
zwischen der Tier- und Haussitteragentur Herrchen und dem Auftraggeber. Die Auftragser-
teilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Fernmündliche Nebenabsprachen bedürfen
der Schriftform. Sollten Teile/Punkte dieser Bedingungen ungültig werden, bleiben die übrigen
Teile/Punkte unberührt. Änderungen behalten wir uns vor.
Die Tier- und Haussitteragentur Herrchen ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem
Wissen und Können zu erledigen und wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis
gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren. Kundendaten werden streng vertraulich be
handelt. Ausgenommen hiervon sind lediglich staatliche Stellen, denen gegenüber die Tier- und
Haussitteragentur Herrchen zur Auskunft verpflichtet ist.
 
3. Vertragsschluß
3.1 Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung des Angebotes und der jeweiligen vertraglichen Verein-
barung durch den Auftraggeber zustande. Der Vertrag mit der Tier- und Haussitteragentur Herrchen
und dem Auftraggeber bezieht sich nur auf die Vermittlung eines geeigneten Tier- oder Haussitters.
Der Vertrag für die Betreuung wird zwischen dem Auftraggeber und dem Tier- oder Haussitter separat
geschlossen.
 
3.2 Bei dem ersten erfolgreichen Vertragsabschluss durch die Tier- und Haussitteragentur wird die einmalige Registriergebühr von 15,- € für Hunde, Katzen und Huftiere und 10,- € für Kleintiere fällig.  
4. Preise und Zahlung
4.1 Sämtliche Preise der Tier- und Haussitteragentur Herrchen sind freibleibend.  
4.2 Unser Angebot berechnen wir aufgrund unserer aktuellen Preisliste und den individuellen Wünschen des Kunden.  
4.3 Kunden zahlen die laut Vertrag veranschlagten Vermittlungskosten sofort nach Vertragsabschluß, spätestens aber bis 5 Tage vor Betreuungsbeginn in bar oder durch Überweisung auf unser Konto. Geschieht dies nicht, behält sich die Tier- und Haussitteragentur Herrchen vor, die Pflegefamilie anzuweisen die Betreuung nicht anzunehmen.  
4.4 Die Abrechnung der Betreuungskosten erfolgt direkt mit der Pflegefamilie oder der Betreuungsperson.  
5. Vertragsdauer
5.1 Die Dauer der erforderlichen Betreuung wird schriftlich im Betreuungsvertrag geregelt.  
5.2 Erfolgt die Rückkehr des Kunden nicht zum vereinbarten Termin, werden die Folgekosten laut aktueller Preisliste ohne Rabatt dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.  
5.3 Eine Vertragsverlängerung muss telefonisch oder per eMail bei der Tier- und Haussitteragentur Herrchen angezeigt werden und wird nach entsprechender Rückbestätigung der Pflegefamilie zu den aktuellen Tagespreisen abgerechnet.  
6. Vertragsgrundlagen
6.1 Obliegenheiten der Pflegefamilie/des Betreuers.  
  6.1.1. Die Pflegefamilie/der Betreuers verpflichtet sich, die anvertrauten Tiere mit größter Sorgfalt unter Berücksichtigung artgerechter Haltung, liebevoll und unter Beachtung des Tierschutzgesetzes zu betreuen. Verboten ist jegliche körperliche, sowie psychische Gewalt gegenüber dem zu betreuenden Tier.  
  6.1.2. Weiter verpflichtet sich die Pflegefamilie/der Betreuer, Räume, Gebäude und Anlagen nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, des Hausrates sowie der Räume, Gebäude und Anlagen zu achten.  
  6.1.3. Die Pflegefamilie/der Betreuer verpflichtet sich auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese an den Tierhalter bzw. der im Vertrag angegebenen Kontaktperson des Tierhalters zu melden.  
  6.1.4. Bei Gefahr für Leib und Leben des Tieres wird die Pflegefamilie/der Betreuer den vom Tierhalter bezeichneten Tierarzt aufsuchen. Fehlt eine entsprechende Angabe des Tierhalters/Auftraggebers oder ist dessen Tierarzt nicht erreichbar, wird die Pflegefamilie/der Betreuer den nächstliegenden Tierarzt aufsuchen. Im Todesfall eines Tieres verbleiben die sterblichen Überreste beim Tierarzt, damit der Tierhalter selbst entscheiden kann wie das Tier bestattet wird. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Tierhalter zu tragen.  
  6.1.5. Die Pflegefamilie/der Betreuer verpflichtet sich für den Fall, dass das zu betreuende Tier ohne Verschulden der Pflegefamilie/des Betreuers entlaufen sollte, alle erforderlichen Schritte, wie Anzeige beim zuständigen Fundbüro, der Polizei, Tierheimen, Suchanzeigen, in die Wege zu leiten. Die Kosten hierfür trägt der Tierhalter.  
  6.1.6. Bei Gefahr (Einbruch, Brand, Rohrbruch etc.) für Hab und Gut des Tierhalters/Auftraggebers wird die Pflegefamilie/der Betreuer die Polizei, Feuerwehr oder einen entsprechenden Handwerkernotdienst beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Tierhalter/Auftraggeber zu tragen.  
  6.1.7. Die Pflegefamilie/der Betreuer wird keinen anderen Personen Zutritt zu den anvertrauten Räumen gewähren. Ausgenommen hiervon sind lediglich Mitarbeiter von der Tier- und Haussitteragentur "Herrchen" die zur Erfüllung des Vertrages eingesetzt werden dürfen. Nachschlüssel für die anvertrauten Räume dürfen von der Pflegefamilie/dem Betreuers nicht angefertigt werden.  
6.2 Obliegenheiten des Tierhalters/Auftraggebers.  
  6.2.1. Der Tierhalter stellt für den vereinbarten Betreuungszeit das gesamte Material, wie Futter und Einstreu, in ausreichendem Maße zur Verfügung. Andernfalls ist die Pflegefamilie/der Betreuer berechtigt, das erforderliche Material zu beschaffen und dem Tierhalter/Auftraggeber in Rechnung zu stellen.  
  6.2.2. Der Tierhalter versichert der Pflegefamilie/dem Betreuer, dass sein Tier gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und die vorgeschriebenen Schutzimpfungen erhalten hat. Die Impfpässe sind vor Vertragsabschluß der Tier- und Haussitteragentur "Herrchen" vorzulegen.  
  6.2.3. Der Tierhalter versichert weiter, die Pflegefamilie/den Betreuer über alle bekannten charakterlichen, körperlichen und gesundheitlichen Eigenarten des Tieres wahrheitsgemäß zu informieren.  
  6.2.4. Der Tierhalter ist verpflichtet die Räume, Gebäude oder Anlagen sowie deren Bestandteile in einwandfreiem Zustand mit allen erforderlichen Schlüsseln an die Pflegefamilie/den Betreuer zu übergeben. Auf Risiken, die von den Räumen, dem Gebäude oder Anlage sowie deren Bestandteilen für Mensch und Tier ausgehen können, ist die Pflegefamilie/der Betreuer wahrheitsgemäß hinzuweisen.  
  6.2.5. Wertsachen, Schmuck und Bargeld müssen verschlossen oder unzugänglich aufbewahrt werden.  
7. Kündigung und Stornierung
7.1 Die Anmeldung zum Tier- und Haussitting ist verbindlich. Der Tiereigentümer kann jedoch jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Tier- und Haussitteragentur Herrchen. Eine Stornierung bis zu 5 Tagen vor Beginn des Auftrages ist gebührenfrei. Wir berechnen Ihnen bei Stornierung eines Auftrages 30% vom vereinbarten Endbetrag. Diese Regelung gilt auch, bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages seitens des Tierhalters. Bereits in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Vereinbarte Termine zur Betreuung von Tieren müssen bis spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht abgesagte Termine werden voll abgerechnet.  
7.2 Die Kündigung eines unbefristeten Dauerauftrages (d.h. mehrmalige Betreuung pro Woche oder Monat eines Tieres mit monatlicher Zahlungsweise) muss 4 Wochen zum Monatsende erfolgen. Die Tier- und Haussitteragentur Herrchen kann vom Vertrag zurücktreten: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Tiereigentümer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel des Sittings oder andere Teilnehmer gefährdet werden.  
8. Haftung
8.1 Haftung der Pflegefamilie/des Betreuers  
  8.1.1. Die Haftung der Pflegefamilien/des Betreuers für das/die zu betreuende/n Tier/e ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.  
  8.1.2. Sollte das Tier ohne Verschulden der Pflegefamilie/des Betreuers erkranken oder versterben, ist eine Haftung der Pflegefamilie/des Betreuers ausgeschlossen.  
  8.1.3. Sollte das Tier während der Betreuungszeit erkranken, obliegt dem behandelnden Tierarzt die Entscheidung über Sinn und Nutzen einer Behandlung. Eine Haftung der Pflegefamilie/des Betreuers für eine fehlerhafte Behandlung ist ausgeschlossen.  
  8.1.4. Sollte das Tier ohne Verschulden der Pflegefamilie/des Betreuers entlaufen, ist eine Haftung der Pflegefamilie / des Betreuers ausgeschlossen. Insbesondere für als Freigänger lebende Katzen übernimmt die Pflegefamilie/der Betreuer keine Haftung, genauso wenig für Tiere, die altersbedingt jederzeit versterben könnten.  
  8.1.5. Für Schäden, welche das Tier während der Betreuungszeit Dritten zufügt, haftet die Pflegefamilie/der Betreuer gemäß § 834 BGB nur, wenn die Pflegefamilie / der Betreuer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat.  
  8.1.6. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel haftet die Pflegefamilie/der Betreuer nur bei grober Fahrlässigkeit. Dann obliegt der Pflegefamilie/dem Betreuer auch die Übernahme notwendiger Schlossersatzkosten Eine Haftung der Pflegefamilie/des Betreuers für die erhaltenen Schlüssel ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Schlüsselübergabe und/oder die Schlüsselrückgabe nicht persönlich erfolgen, sondern beispielsweise über Dritte oder per Einwurf in den Briefkasten erfolgt.  
  8.1.7. Für Schäden, die ohne Verschulden der Pflegefamilie/des Betreuers während der Betreuungszeit an den Räumen, Gebäuden oder Anlagen sowie Inventar und Hausrat entstehen sollten, übernimmt die Pflegefamilie/der Betreuer keine Haftung.  
  8.1.8. Soweit die Pflegefamilie/der Betreuer auch zur Pflege von Pflanzen in Haus und Garten beauftragt worden ist, übernimmt die Pflegefamilie/der Betreuer keinerlei Haftung für die Pflanzen.  
  8.1.9. Die Pflegefamilie/der Betreuer haftet nicht für den Verlust von Wertsachen, wenn der Auftraggeber diese nicht entsprechend diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschlossen aufbewahrt hat.  
  8.1.10. Bei Gefahr für Hab und Gut ist die Tier- und Haussitteragentur Herrchen, die Pflegefamilie oder der Betreuer berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.  
  8.1.11. Die Pflegefamilie / der Betreuer haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder/und unzugänglich sein. (z.B. in einem verschlossenen Raum). Zur Absicherung des Besitzers/Auftraggebers, und für die Tier- und Haussitteragentur Herrchen/der Pflegefamilien/des Betreuers vor Schadensersatzleistungen, die sonst evtl. nicht widerlegt werden können, da bedingungsgemäß keine weiteren Personen, als die vom Auftraggeber benannten, Zugang haben, oder erhalten. Personen die während der Abwesenheit zusätzlichen Zugang zu der Wohnung/Haus/Unternehmen haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zugeben.  
8.2 Haftung des Tierhalters/Auftraggebers  
  8.2.1. Während der gesamten Betreuungszeit bleibt der Tierhalter, Tierhalter im Sinne von § 833 BGB.  
  8.2.2. Für die Betreuung eines Hundes muss der Tierhalter der Pflegefamilie/ dem Betreuer das Bestehen einer Hundehaftpflichtversicherung nachweisen.  
  8.2.3. Für Hunde, die in die Kategorie Kampfhunde eingestuft werden, ist der bestandene Wesenstest der Pflegefamilie/dem Betreuer vorzulegen.  
  8.2.4. Der Tierhalter eines Hundes hat zu versichern, dass der Hund weder bissig noch mutwillig abgerichtet worden ist.  
  8.2.5. Die jeweiligen Tiere müssen gemäß den veterinärmedizinisch üblichen Standards schutzgeimpft und frei von ansteckenden Krankheiten, sowie ungezieferfrei sein. Die Tier- und Haussitteragentur Herrchen und die Pflegefamilien sind von etwaigen Krankheiten und/oder körperlichen Beschwerden der jeweiligen Tiere vorab zu unterrichten.  
  8.2.6. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel haftet die Pflegefamilie/der Betreuer nur bei grober Fahrlässigkeit. Dann obliegt der Pflegefamilie/dem Betreuer auch die Übernahme notwendiger Schlossersatzkosten Eine Haftung der Pflegefamilie/des Betreuers für die erhaltenen Schlüssel ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Schlüsselübergabe und/oder die Schlüsselrückgabe nicht persönlich erfolgen, sondern beispielsweise über Dritte oder per Einwurf in den Briefkasten erfolgt.  
  8.2.7. Der Tierhalter bleibt auch während seiner Abwesenheit für Risiken, die von seinen Räumen, Gebäuden und Anlagen ausgehen, verkehrssicherungspflichtig.  
9. Schlüssel/Schlüsselübergabe
9.1. Der Tierhalter hat zu gewährleisten, dass die Tier- und Haussitteragentur Herrchen die zur Betreuung benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält, falls keine direkte Übergabe mit der Pflegefamilie/des Betreuers vereinbart ist. Abholung des Schlüssels bei dem Tierhalter wird mit den üblichen Anfahrtskosten in Rechnung gestellt. Die Tier- und Haussitteragentur Herrchen verpflichtet sich, den Schlüssel an keine unbefugten Personen weiter zureichen. Befugte dritte Personen (registrierte Pflegefamilien der Tier- und Haussitteragentur Herrchen) erhalten den Schlüssel bei Erkrankung etc. des ursprünglichen Tiersitters ohne vorherige Absprache mit dem Tierhalter.  
10. Schlußbestimmungen
10.1. Die Tier- und Haussitteragentur Herrchen behält sich vor, etwaig geforderten Einsatz bestimmter Hilfsmittel abzulehnen und behält sich vor, Verstöße gegen das gültige Tierschutzgesetz bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung den zuständigen Behörden zu melden.  
10.2. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.  
10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Freiburg im Breisgau, auch, wenn der Kunde Vollkaufmann ist.  
10.4. Für die auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge mit der Tier- und Haussitteragentur Herrchen und für aus ihnen folgenden Ansprüchen, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  
10.5. Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle Angebote frei bleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.  
10.6. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsdingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende, oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.  
Inhaberin: Susanne Spriess, Kaiser-Joseph-Str. 266, 79098 Freiburg, Fon: 0761-941754, Fax: 07665-941754, Mobil:0172-7146999